Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Wir, die Kliniken Dritter Orden gGmbH, leisten auf der Grundlage des christlichen Glaubens und dessen Werten einen wesentlichen Beitrag, Kranken zu dienen und sie zu betreuen. Die Achtung und der Schutz der Menschenrechte und der Schöpfung ist integraler Bestandteil unseres Auftrages.
Um dem gerecht zu werden, setzen wir geltendes Recht um, respektieren wir die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen dafür Sorge, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung.
Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, sowie zum partnerschaftlichen Miteinander von Dienstnehmern und Dienstgebern und zum Prinzip Lohngerechtigkeit.
Die nachfolgende Grundsatzerklärung wurde am 04. Dezember 2023 von der Geschäftsführung verabschiedet. Um den Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzukommen, etablieren wir die folgenden Prozesse in unserem Geschäftsbereich und, falls erforderlich, gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern:
Wir richten ein LkSG-bezogenes Risikomanagement ein, verankern dieses in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen und entwickeln dieses beständig weiter. Dabei tragen wir den Besonderheiten des Medizinprodukte-Sektors Rechnung.
Zentraler Bestandteil unseres Risikomanagements ist eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette. Hierbei legen wir ein besonderes Augenmerk auf solche Risiken, welche basierend auf unserer Erfahrung im Medizinprodukte-Sektor vorherrschend sind. Hierbei gehen wir wie folgt vor: Wir prüfen unsere Lieferanten nach den Zentralwerten Qualität, Respekt, und Verantwortung nach den Kriterien des LkSG und erstellen auf dieser Grundlage eine Risikomatrix unter Zuhilfenahme der uns zugänglichen Informationsquellen.
Stellen wir im Rahmen der Risikoanalyse menschenrechts- oder umweltbezogene Risiken entlang unserer Lieferkette fest, ergreifen wir unverzüglich unter anderem die folgenden Präventionsmaßnahmen:
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb:
- Pflicht-Schulung der relevanten Geschäftsbereiche
- Entwicklung und Implementierung von Einkaufsstrategien, mit welchen die festgestellten Risiken verhindert oder minimiert werden
- Auditierung relevanter Bereiche und Prozesse und hierauf basierende Entwicklung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
Maßnahmen bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern:
- Berücksichtigung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen bei der Auswahl von neuen Partnern
- Forderung von vertraglichen Vereinbarungen von unseren unmittelbaren Zulieferern, in denen sich diese verpflichten, unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen zu erfüllen und diese Erwartungen auch entlang der Lieferkette zu adressieren
- Entwicklung von Kontrollmechanismen, vertragliche Vereinbarung über Kontrollmechanismen und Umsetzung von Kontrollmechanismen, um die Erfüllung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen durch unmittelbare Zulieferer zu überprüfen
Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich die folgenden Abhilfemaßnahmen:
Maßnahmen im eigenen Geschäftsbetrieb:
- Beendigung der Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten
- Analyse der Ursache, die zur konkreten Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten geführt haben
- Entwicklung und Implementierung von Kontrollmechanismen, um eine Wiederholung der Pflichtverletzung zu verhindern
Maßnahmen bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern:
- Verhinderung, Beendigung oder Minimierung des Ausmaßes der Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten
- Unterstützung des Verursachers bei den Maßnahmen zur Beseitigung der Verletzung menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten
- Prüfung der Möglichkeiten eines Branchenzusammenschlusses oder einer Brancheninitiative, um die Einflussmöglichkeiten auf den Verursacher zu erhöhen
- Prüfung der Möglichkeit des temporären Aussetzens der Geschäftsbeziehung bis zur Beseitigung
Unabhängig von der Risikoanalyse und den hierbei entdeckten Risiken haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen: Das Beschwerdeverfahren ist über unsere E-Mailadresse (
Eingehende Beschwerden sind nur für die LkSG-Stelle einsehbar. Die LkSG-Stelle setzt sich aus dem LkSG-Beauftragten (fachkundiger Jurist) und dessen Assistenz zusammen. Alle Mitarbeitenden der LkSG-Stelle sind zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit verpflichtet. Die LkSG-Stelle bestätigt dem Beschwerdeführer den Eingang der Beschwerde. Der LkSG-Beauftragte erkundet den Sachverhalt, bewertet diesen und berichtet direkt an die Geschäftsleitung. Hierbei ist der LkSG-Beauftragte weisungsfrei.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt. Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir beginnend mit dem 01. Januar 2024 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres auf unserer Internetseite veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Weitere Details hierzu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für all unsere Mitarbeitenden, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksame Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken. Um unsere Erwartungen an unsere Lieferanten und Geschäftspartner transparent zu kommunizieren, entwickeln wir einen Lieferanten-Verhaltenskodex, welcher sukzessive Vertragsbestandteil aller Beschaffungsverträge wird.
UNSERE EINRICHTUNGEN
Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
Kinderklinik Dritter Orden Passau
MVZ der Kinderklinik Dritter Orden Passau
NFS