ALS ELTERN AUF DER GEBURTSSTATION
Damit es mit einem guten Gefühl nach Hause gehen kann.
Vorsorgeuntersuchungen in der Klinik
Was passiert bei U1 und U2 und was steht eigentlich im "Gelben Heft"?
Vor der U2 nach Hause?
Soll es nach der Entbindung im Krankenhaus schnell nach Hause gehen? Dann gilt es, einiges zu beachten.
Hier erfahren Sie alles, was bei einer ambulanten Geburt für Ihr Kind wichtig ist, und werden über die Risikofaktoren aufgeklärt, die gegen eine frühzeitige Entlassung aus der Geburtshilfe sprechen.
Ambulante Screening-Untersuchungen
Sie sind mit Ihrem Baby nach einer ambulanten Geburt rasch nach Hause gegangen. Während die Vorsorgeuntersuchung U2 sowie die Screenings bei einer stationären Geburt noch auf der Entbindungsstation erfolgen, sind bei einer ambulanten Geburt die Eltern für die zeitgerechte Durchführung selbst verantwortlich.
wann?
zwischen 24 und 48 Lebensstunden
wo?
Oft bieten niedergelassene Kinderärzte oder Hausärzte diese Untersuchung an. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie die Untersuchung im MVZ für junge Menschen in Passau durchführen lassen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel.: 0851/7205-250. Es wird keine Überweisung benötigt.
wann?
zwischen 36 und 72 Lebensstunden
wo?
beim niedergelassenen Kinderarzt oder durch die Hebamme
wann?
in den ersten zwei Lebenswochen
wo?
In den wenigsten Fällen bieten die niedergelassenen Kinderärzte oder HNO-Ärzte ein Neugeborenen-Hörscreening (OAE oder BERA) an. Das Hörscreening kann im Rahmen der Neuropädiatrischen Sprechstunde in der Kinderklinik Passau erfolgen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin unter Tel.: 0851/7205-164. Für die Untersuchung benötigen Sie eine Überweisung ihres Kinderarztes oder Hausarztes.
wann?
Regelhaft zur U3 mit 4 Wochen. Nur bei angeborenen Hüfterkrankungen der Eltern oder Geschwister der Neugeborenen sollte er früher erfolgen.
wo?
beim niedergelassenen Kinderarzt
Bei speziellen Fragestellungen kann die Untersuchung auch in der Pädiatrischen Sonographie der Kinderklinik Passau durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 0851/7205-100. Für die Untersuchung benötigen Sie eine Überweisung ihres Kinderarztes.
Screenings
Weitere sinnvolle Untersuchungen für Ihr Baby.
Stoffwechsel-Screening
Screening auf schwere Herzfehler (Pulsoxymetrie)
Hüftultraschall
Prävention
Alles dafür tun, damit es Ihrem Kind gut geht.
Vitamine für Ihr Kind
Impfungen
Sicherer Baby-Schlaf
Ernährung/Stillen
Stress lass nach ...
Unterstützungsangebote für Sie und Ihr Baby
Weil auch Formalitäten erledigt werden müssen:
1. Geburtsurkunde
Wo zeige ich die Geburt an?
im Standesamt des Geburtsortes, z.B. über das Krankenhaus, bei Hausgeburt mit Selbstanzeige oder über die Hebamme
Wann stelle ich den Antrag?
in der ersten Woche nach der Geburt
Was brauche ich?
- die Geburtsbescheinigung
- den eigenen Personalausweis
- Geburts-/Abstammungsurkunde der Eltern
- Heirats-/Lebenspartnerschafts- / Scheidungsurkunde
2. Kindergeld
Wo stelle ich den Antrag?
bei der Familienkasse Bayern-Süd, 93013 Regensburg
Wann stelle ich den Antrag?
ein halbes Jahr nach der Geburt
Was brauche ich?
- Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag
- Geburtsurkunde vom Kind
Ihr habt noch Fragen?
Beratung bei der Agentur für Arbeit: Nikolastr. 6, 94032 Passau oder Max-Breiherr-Str., 3 84347 Pfarrkirchen (Tel. 0800 / 4 5555 30)
3. Kinderzuschlag
Habe ich Anspruch auf den Kinderzuschlag?
kann hier geprüft werden: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse
Wo stelle ich den Antrag?
Familienkasse Bayern-Süd, 93013 Regensburg
Wann stelle ich den Antrag?
bald nach der Geburt
Was brauche ich?
- Antrag: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Wohnkosten
Weitere Informationen rund um die Familienleistungen finden Sie auch unter https://familienportal.de/
FAQs
Vorsorgeuntersuchungen sind Untersuchungen, die durch den Kinderarzt in unterschiedlichem Alter des Kindes durchgeführt werden. Ziel der Untersuchung ist, zu untersuchen und zu prüfen, ob die Entwicklung des Kindes altersgemäß ist und frühzeitig Krankheiten oder Störungen der Entwicklung zu erkennen.
Die erste Vorsorgeuntersuchung, die sogenannte U1, findet direkt nach der Geburt statt. Dort wird geprüft, ob das Kind irgendwelche Auffälligkeiten und auch Fehlbildungen hat. Diese sogenannte U1 wird in der Regel durch den Frauenarzt oder durch die Hebamme durchgeführt. Die U1 ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Apgar.
Die Beurteilung des Apgar’s erfolgt durch die Person, die die Geburt begleitet bzw. durch den Kinderarzt nach der Geburt. Der Apgar beschreibt, wie gut sich das Kind nach der Geburt an die neuen Umgebungsbedingungen angepasst hat. Je höher der Wert, desto besser. Es können max. 10 Punkte erreicht werden. Der Wert wird nach einer Minute, fünf Minuten und zehn Minuten bestimmt.
Bei der U2 wird geprüft, ob sich der neugeborene Körper in den ersten Lebenstagen optimal auf das Leben außerhalb der Gebärmutter eingestellt hat. Dazu führt der Kinderarzt eine sorgfältige körperliche Untersuchung durch. Dazu können Sie in dem von uns zur Verfügung gestelltem Video mehr darüber erfahren. In der Regel findet die U2 noch während des stationären Aufenthaltes in der Klinik statt. Sollte die Mutter jedoch direkt nach der Geburt wieder nach Hause entlassen werden wollen, dann muss die U2 durch den niedergelassenen Kinderarzt stattfinden.
Die U2 sollte erst nach einem gewissen Zeitabstand nach der Geburt stattfinden. Dies ist wichtig, um wirklich auch die Anpassung an die neue Umgebung des Kindes richtig überprüfen zu können. Wir empfehlen die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung U2 ab dem Alter von drei bis zum Alter von fünf bis maximal sieben Tagen.
Die U2 selbst ist im Schwerpunkt eine klinische Untersuchung durch den spezialisierten Kinderarzt. Darüber hinaus werden nach der Geburt unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehört z. B. ein sogenannter Hörtest, ein sogenanntes Stoffwechselscreening und auch ein Sättigungsscreening. Eine Hüftultraschalluntersuchung ist nicht zwingend notwendig.
Die Ultraschalluntersuchung der Hüfte beim Neugeborenen ist in ausgewählten Fällen notwendig. Dazu gehörten z. B. Erkrankungen des Hüftgelenkes in der Familie oder eine sogenannte Beckenendlage. Dann sollte im Rahmen des stationären Aufenthaltes der Mutter nach der Geburt auch die Ultraschalluntersuchung beim Kind durchgeführt werden oder zeitnah dann beim niedergelassenen Kinderarzt.
Bei allen anderen Kindern reicht die Ultraschalluntersuchung im Alter von vier Wochen im Rahmen der sogenannten U3.
Die beste Möglichkeit Allergien bei Ihrem Kind zu vermeiden ist das Stillen. Sollte das Stillen jedoch nicht möglich sein, dann sollten Sie eine sogenannte HA-Nahrung verwenden. Dies ist eine spezialisierte Nahrung, wo die Eiweißmoleküle gespalten sind und gezeigt wurde, dass damit Allergien beim Kind reduziert werden können.
Die nächste Vorsorgeuntersuchung nach der U2 ist die sogenannte U3 im Alter von vier Wochen. Am besten machen Sie nach der Entlassung aus der Klinik gleich einen Termin beim Kinderarzt Ihrer Wahl aus.
Gesunde Neugeborene brauchen so gut wie gar keine Medikamente in den ersten Lebenstagen. So gibt es im Wesentlichen nur ein einziges Medikament, was um genau zu sein, eigentlich ein Vitamin ist. Dieses Vitamin ist das sogenannte Vitamin K. Dieses ist enorm wichtig für die Stabilisierung der Blutgerinnung. Wir wissen aus ganz vielen Untersuchungen, dass Kinder, die einen Mangel an Vitamin K haben, eine erhöhte Rate von Hirnblutungen haben. So haben auch wir Kinder gesehen, die durch eine Hirnblutung entweder schwerstbehindert waren oder sogar gestorben sind. Deshalb empfehlen wir die routinemäßige Gabe von Vitamin K entsprechend der aktuellen Leitlinien am ersten, dritten bis fünften Tag und im Alter von vier Wochen.
Sie haben sicherlich gehört, dass man Vitamin D in Kombination mit Fluor oder auch alleine geben kann. Diesbezüglich gibt es keine eindeutigen Daten, was jetzt richtiger ist. Insofern ist es entscheidend, was Ihre persönliche Haltung und Meinung dazu ist. Was wesentlich ist, ist dass Sie darauf achten, dass im gesamten ersten Lebensjahr ihr Kind 400 Einheiten Vitamin D bekommt. Sollten Sie dies in Kombination mit Fluor tun, im Sinne einer z. B. Medikation mit D-Fluorette, dann sollten Sie darauf achten, dass beim Zähneputzen nicht zusätzlich Fluor in der Zahnpasta enthalten ist. Grundsätzlich empfehlen die Zahnärzte eher nur Vitamin D zu nehmen und dafür eine fluorhaltige Zahnpasta zu verwenden.
Die ersten ein bis drei Lebenstage des Neugeborenen sind davon geprägt, dass es sich auf die Umwelt neu einstellt. Bei der Mutter bedeutet dies, dass sie erst langsam auch einen Milcheinschuss bekommen muss. Das Gute ist, dass die Natur sich dafür optimal eingerichtet hat. Das heißt, gesunde Neugeborene kommen problemlos die ersten ein, zwei, drei Lebenstage ohne viel weitere Nahrung aus, d. h. die normale Bildung der sogenannten Vormilch durch die Mutter reicht in der Regel aus, wenn diese Kinder gesund sind. Wichtig ist, dass eine Gewichtsabnahme von bis zu 10% vom Geburtsgewicht durchaus normal sein kann. Das heißt, diesbezüglich brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass das Kind beim regelmäßigen Wickeln alle vier Stunden auch immer Urin in der Windel hat. Für Fragen stehen Ihnen die Pflegekräfte auf der Neugeborenenstation, der geburtshilflichen Station, Ihre Hebamme oder auch der Kinderarzt selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wichtiger Ansprechpartner für zu Hause ist Ihre Hebamme oder auch Ihr Kinderarzt.
Sollten Sie das Gefühl haben, außerhalb der Öffnungszeiten vom Kinderarzt an Ihre Grenzen zu stoßen, dann ist es ganz wichtig, dass Sie zunächst die Ruhe bewahren. Sie sind jederzeit bei uns in der Kinderklinik willkommen, sodass wir hier schauen können, was wir zu Ihrer Entlastung beitragen können.
Eltern mit Schreibabys können zunächst auch gerne unsere Hotline-Nummer unter Rufnummer 0851/ 7205-1133 anrufen.