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Behandlungsspektrum


Logopädie

Sprachentwicklungsstörung: Diagnostik und Behandlung


Ambulante Behandlung im SPZ

In Absprache mit den betreuenden Ärzten, Psychologen und anderen therapeutischen Bereichen werden der Sprachentwicklungsstand und die begleitenden motorischen Funktionen ermittelt.

Ein gut ausgestattetes Audiometriezimmer mit Freifeldanlage und Spieltisch gibt uns zusätzlich die Möglichkeit, spielerisch eine Hörstörung auszuschließen. Ergibt sich dabei der Verdacht auf eine Hörstörung, verweisen wir unsere Patienten an einen Facharzt weiter.

Nach Ermittlung des Therapiebedarfs bieten wir unseren SPZ-Patienten eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Therapie in Einzelbetreuung oder in Kleingruppen. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die unterstützte Kommunikation mit Gebärden oder technischen Hilfsmitteln


Stationäre Behandlung

Wir behandeln regelmäßig auch Patienten der psychosomatischen Einheit, überprüfen den Sprachentwicklungsstand und bieten Therapie an.

Auf allen Stationen werden wir tätig zur Diagnostik und Therapie bei Ess- und Schluckstörungen und Sprachentwicklungsstörungen.

Es finden interdisziplinäre logopädisch-ergotherapeutische Einzel- und Gruppentherapien statt. Eine orofaziale Sprechstunde wird gemeinsam mit der Physiotherapie angeboten, ebenso unsere Eltern-Kind-Gebärdengruppe „sprechende Hände“.


Weitere Angebote

  • Frühe Sprachtherapie nach Zollinger
  • Myofunktionelle Therapie
  • Mund-, Ess- und Trinktherapie
  • Elternberatung zur frühen Sprachförderung bei Late Talkern 
  • Stotter- und Poltertherapie
  • Reminder – Gedächtnistraining
  • Therapie von Stimmstörungen
  • Unterstützte Kommunikation z.B. durch Gebärden oder Hilfsmittel
  • Talkertraining
  • Elternberatung bei Mehrsprachigkeit

Erfahren Sie mehr über unsere speziellen Angebote:

Wir sind für Sie da 

Susanne Märkl

Bereichsleiterin Logopädie

  • Kontakt
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Sie erreichen uns über das SPZ Sekretariat

Telefon: 0851 / 7205-164
immer Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Die Überweisung an das SPZ ist durch den niedergelassenen Kinder-/Jugendarzt, Neurologen oder Psychiater möglich.