In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern.
Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung darstellen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein. Dies wird durch unseren Patientenservice im Rahmen unseres Entlassmanagements gemeinsam mit Ihnen besprochen und geplant.