Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen. Bitte prüfen Sie vor Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung, ob Ihre private Krankenversicherung / Zusatzversicherung / Beihilfe etc. diese Kosten erstattet und beachten Sie die Inhalte des Behandlungsvertrages.